1. 1Personalien
  2. 2Verordnung
  3. 3Geburt | Mot. Entwicklung | Nebendiagnosen
  4. 4Abschluss

Personalien/Adresse

Eltern/Geschwister

Zuweiser
Liegt eine ärztliche Verordnung vor, werden die Therapiekosten grundsätzlich von der Grundversicherung (Krankenkasse, Invalidenversicherung, Unfallversicherung) übernommen. Auf der nächsten Seite kann die Verordnung hochgeladen werden.
Ohne Verordnung, müsst ihr selber für die Kosten aufkommen, die Rechnung schicken wir in diesem Fall zu euch nach Hause.

Kosten